Sicherungsmaßnahmen der Gläubiger

Sicherungsmaßnahmen der Gläubiger


Bei kleinen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Selbstständigen, wird häufig ohne Sicherheitsnetz gearbeitet. Dies ist ein unnötiges Risiko und oft der Auslöser für eine Finanzierungskrise oder gar für eine Insolvenz. Der häufigste Grund, warum kleine und mittlere Unternehmer und Handwerksbetriebe in die Insolvenz getrieben wurden, waren offene Forderungsschäden. Im letzten Jahr mussten mehr als 20 Milliarden Euro durch Insolvenzen abgeschrieben werden.


Banken sichern ihre Darlehn immer ab. In der Regel durch Grundbucheintragungen, Bürgschaften oder eine Darlehnsversicherung, die der Darlehnsnehmer bezahlt. Selbst wenn der Kreditnehmer bereits in Zahlungsprobleme steckt, werden häufig, um eine Zwangsversteigerung zu verhindern, weitere Bürgschaften dazugefügt. Die Bank sichert damit ihr Darlehn weiter ab. Wenn dann doch eine Zwangsversteigerung notwendig wird, ist die Restschuld zusätzlich abgesichert.


Aus diesem Grund empfehlen wir, schon vor dem Eintritt eines Forderungsschadens, Ihre Forderung durch eine insolvenzspezifische, prophylaktische Beratung abzusichern.


Die Gewährung von Lieferantenkrediten oder andere Vorleistung des Gläubigers setzt ein rechtliches Sicherheitssystem voraus. Dabei können und müssen Eigentumsvorbehaltsrechte geltend gemacht werden. Häufig sind sie die einzigen Sicherheitsleistungen von Lieferanten. Auch mehrstufige Zahlungsziele kombiniert mit Eigentumsvorbehalten, helfen den Gläubigern ihre Forderungen abzusichern.


Nur die rechtlich fundierte Gestaltung der Verträge, ihre ständige Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung, gewährleistet im Schadensfall, insolvenzrechtliche Sicherheiten.  


Nach Eröffnung der Insolvenz ist eine insolvenzrechtliche Beratung des Gläubigers unumgänglich, um die bestehenden Gläubigerrechte durchzusetzen.


Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben unserer Kanzlei, die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für den Gläubiger, aufzunehmen und zu bewerten. Wir haben auch schon Gläubigern geraten, selbst Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden zu stellen, damit der Gläubiger seine Rechte wahren kann.



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